Kanada – Reisehinweise für Deutsche Staatsbürger

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Kanada zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus die Einreise nach Kanada gewährt. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann.

Am 20. März stellte die Regierung klar, dass gültige Arbeits- und Studentenvisa zur Einreise nach Kanada berechtigen. Details zur Umsetzung dieser Regelung und eine Übersicht über die Ausnahmen vom Einreisestopp sowie ergänzende Informationen finden Sie hier.

Seit dem 21. März 2020 haben Kanada und die USA teilweise ihre gemeinsamen Grenzen geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.,

Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Passagiere nach Kanada zu befördern, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige).

Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik – diese werden noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften reduzieren die Anzahl ihrer transatlantischen Flüge erheblich.

Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Seit 26. März 2020 können bei Nichtbefolgung der Anweisung Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.

Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, ‚social distancing’ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.

Ab dem 20. April 2020 sind Flugpassagiere verpflichtet, während des Check-Ins, des Boardings und des Fluges Mund und Nase mit einer nicht-medizinischen Maske oder einem Gesichtsschutz zu bedecken. Bei der Nutzung von Zügen, Bussen und Fähren wird Passagieren ebenfalls das Tragen eines Gesichtsschutzes nahegelegt. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, wenn die Anforderungen an ausreichenden Mund- und Nasenschutz nicht erfüllt sind.